Arbeitsleuchten und Polizei

Defender, Discovery, Range Rover und Freelander
Benutzeravatar
Explorerfalk
Explorer-Prediger
Explorer-Prediger
Beiträge: 1705
Registriert: Fr 02 Apr, 2004 10:31
Fahrzeug 1:

Beitrag von Explorerfalk »

muss ich alle meine arbeitsscheinwerfer abbauen
Nein, brauchst du eben nicht. Siehe §§ oben.

Das einzigste was strenggenommen noch gemacht werden müsste, ist die Arbeitsscheinwerfer abzudecken.
Stand auch in einem der viele §§§ drin.
Eventuell hat den auch mal einer.
viele Grüsse Falk

2WD !!? ....ist nur halbfertiges Zeuch...... !
Lanfeust
Newcomer
Newcomer
Beiträge: 10
Registriert: Sa 27 Aug, 2005 23:24
Fahrzeug 1:

Beitrag von Lanfeust »

@ Conan
Also da es heute so ein herrliches Wetter hatte, war ich mal im Städchen unterwegs mit Landy. Durch die Gewissheit nicht ganz falsch zu sein habe ich mir dann ein Herz gefasst und zwei sehr nette Polizisten, die gerade ein Eis sich genehmigten (Eisessende Menschen sin immer nett, ebenso wie Holländer beim Pommes essen :D ) und hebe sie mal mit dem Sachverhalt vertraut gemacht. Was erstmal in eine kletterpartie des einen Polizisten ausartete, der mein Dachzelt begeisternd fand und sich das genauesten anschaute (zum Glück ist das schnell auf und zu gemacht) und dann kam folgende Ansage, unterstützt durch Katalog und Funk mit Zentrale. Scheinwerfer, in Anzahl und Funktionsweise sowie Montage sind an meinem Landy OK. Die Nutzung die ich beschrieben habe ist auch richtig. Im Acker darfst Du mit soviel Licht fahren wie Du wllst solange du keinen Verkehrsteilnehmer durch Blenden gefährdest. Also Forst Bauer usw
Auch die Polizisten haben mir zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde geraten was dann auch in der Zentrale aufgenommen wurde.

@Steffen
Werden Deutsche Autos in Holland mehr kontrolliert? Ausser in Venlo und entsprechender ZUfahrstrasse 8)

@ maerku
ich werde aufgrund dieser Situation jetzt ein EU-Wites Stechsystem entwickeln, was je nach Land und Politik das schnelle an und abbauen der entsprechenden Scheinwerfer zulässt. :lol:
Weiter erweitere ich meinen TomTom mit den aufforderungen bei Grenzübergang die eintsprechende modifikation anzusagen. Ich denke die Deutschen hier heisen dich gerne in Deutschland willkommen

@Explorerfalk
Das mit der Abdeckung wurde von dem polizisten heut angesprochen und bezieht sich auf zusätzliche Fernscheinwerfer, die du zb als Lichtbalken oben montiert hast. Diese müssen im deutschen Straßenverkehr abgedeckt bleiben auch wenn sie seperat geschalten werden oder garnicht angeklemmt sind. Was du damit im Ural, Tunesien oder im Wald dann damit machst ist Deine Sache dann, solange du auserhalb der STVO bist.

@all
ich danke euch sehr das ihr einem Newbie so nett helft.

Lanfeust
Benutzeravatar
Maulwurf
Kamelfellhörnchenjäger
Kamelfellhörnchenjäger
Beiträge: 1182
Registriert: So 26 Dez, 2004 23:09
Fahrzeug 1:
PLZ: 0

Beitrag von Maulwurf »

Moin Lanfeust, super daß Du es auf diese weise klären konntest und gleichzeitig zwei neue Freunde gewonnen hast. Habe die erfahrung gemacht, daß der Trachtenverein uns wesendlich wohler gesonnen ist als allgemein angenommen, und Einzelfälle müssen halt entsprechend bearbeitet werden... Jedenfalls wird der Kollege von denen jetzt erst mal etwas an seiner selbstgefälligkeit schrauben müssen. Aber vieleicht geht ihm ja sein Zusatzscheinwerfer an, und wenn er dessen Abdeckung abnimmt, erkennt er womöglich seine überzogene Handlung...
Grüße
steig ab, wenn Dein Kamel tot ist
Benutzeravatar
bueti
Ab in die Büsche
Ab in die Büsche
Beiträge: 5628
Registriert: Do 22 Apr, 2004 13:51
Fahrzeug 1: Fahrrad
Fahrzeug 2: Land Rover Defender TD5
PLZ: 8038

Beitrag von bueti »

maerku hat geschrieben:salü zusammen,

unglaublich die geschichte. wenn ich also zu euch nach deutschland will,
muss ich alle meine arbeitsscheinwerfer abbauen. 2 vorne raus, links und rechts einen hinten raus 2. mensch das kanns nicht sein oder?
öh in der schweiz dürftest du die dinger schon gar nicht erst montiert haben.
ich hab schon stories gehört und selber erlebt was such und arbeitscheinwerfer betrifft, das glaubst du gar nicht.
[u][i][b]So what?[/b][/i][/u]
Benutzeravatar
maerku
Blattfederspannungsmesser
Blattfederspannungsmesser
Beiträge: 214
Registriert: Sa 17 Jan, 2004 17:30
Fahrzeug 1:

Beitrag von maerku »

salü zusammen,

ist ja köstlich was da alles erlebt wurde.

@lanfeust, stimmt ich zweifle nie an der gastfreundschaft der deutschen, ich habe positive erfahrungen gemacht. auf reisen wie auch im web im hiesigen forum und auf einem weiteren landyforum.
dem trage ich sorge, denn miteinander gehts besser!
wäre auch für einige politiker durchaus angebracht. :lol:

@sensemann, du schreckst mich auf, dennoch, ich habe durchwegs positive erfahrungen mit den chäppimannen gemacht! selbst als der polizist an meiner
seilwinde grässlich die haxen angeschlagen hatte. er rieb sich das bein und meinte ich hätte einen tollen landrover.
nur beim strafzettel schreiben war das riffelblech auf dem kotflügel nicht praktisch. den zettel kriegte ich, weil mein schein zu hause geblieben war.


beste grüsse

maerku
Was lange währt wurde endlich gut.................

T5, ein neues Kapitel...........
Benutzeravatar
bueti
Ab in die Büsche
Ab in die Büsche
Beiträge: 5628
Registriert: Do 22 Apr, 2004 13:51
Fahrzeug 1: Fahrrad
Fahrzeug 2: Land Rover Defender TD5
PLZ: 8038

Beitrag von bueti »

naja es geht ja nicht um die bullerei sondern um das männchen beim strassenverkehrsamt.
hat nxi in der birne aber ddas gefühl vom ganz gross sein. in hinwil und in winterthur sind jegliche zusatzscheinwerfer hinten und an der seite verboten. vorne nur erlaubt wenn sie mit dem fernlicht gekoppelt sind...
freunde bei mir mussten sie nur nicht demontieren weil sie ein satz à la "darf nur im ausland eingeschalten werden" im fahrzeug schein stehen haben.
ich hab mich einfach geweigert den arbeitsscheinwerfer hinten zu demontieren, solange er mir nicht die passage aus der stvo zeigt wo steht das arbeitsscheinwerfer verboten sind.
der type wollte zwar die ganze zeit nicht wahrhaben das zwischen einem arbeitscheinwerfer und suchscheinwerfer ein grosser unterschied besteht.
naja irgendwann hat er dann aufgegeben...
[u][i][b]So what?[/b][/i][/u]
Benutzeravatar
Steffen
Lenkradlackierer
Lenkradlackierer
Beiträge: 2448
Registriert: Mo 22 Sep, 2003 17:47
Fahrzeug 1: RAV 4, Gen.5 Hybrid
Fahrzeug 2: Dacia Sandero
Fahrzeug 3: MTB
PLZ: 58509
Ort: Lüdenscheid

Beitrag von Steffen »

@Steffen
Werden Deutsche Autos in Holland mehr kontrolliert? Ausser in Venlo und entsprechender ZUfahrstrasse 8)

------------------

klar, das letzte mal sollte ich in der Nähe von Vlissingen 25 Euro für 3 Km/h mehr bezahlen.
Brauchte ich dann aber nicht, da ich mich mit den Beamten geeinigt habe meinen Disco in Holland zuzulassen und sie haben mir für diesen Fall auch versprochen mich dann in Ruhe zu lassen. Es war da mal von Vorteil die Landessprache einigermassen zu beherrschen.
Ansonsten habe ich mich auch immer über diese Abzockermentalität die gegenüber uns Deutschen im benachbartem Ausland herrscht geärgert.
Das betrifft nicht nur Holland auch die übrige EG.

Gruss
Steffen

PS. na blos gut, das Du ein paar vernüftige Polizisten getroffen hast.
Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.
Benutzeravatar
bueti
Ab in die Büsche
Ab in die Büsche
Beiträge: 5628
Registriert: Do 22 Apr, 2004 13:51
Fahrzeug 1: Fahrrad
Fahrzeug 2: Land Rover Defender TD5
PLZ: 8038

Beitrag von bueti »

hmm bist du sicher das es "abzocker mentalität" ist?
imho sind bei euch die Strafen einfach lächerlich tief :D
[u][i][b]So what?[/b][/i][/u]
Lanfeust
Newcomer
Newcomer
Beiträge: 10
Registriert: Sa 27 Aug, 2005 23:24
Fahrzeug 1:

Beitrag von Lanfeust »

@Steffen
3 km/h zu schnell sind 3 km/h zu schnelle egal wo.
Und in Zeeland ist durch den Tourismus den die Holländer auch gerne haben, das es ja Geld und Arbeit bringt ein etwas sensibleres Gelände als vielleicht im Süden von Goudanien.
Ich kenns halt aus eigener Erfahrung das viele Besucher, egal woher sie kommen wie die Barbaren über die Landstraßen pflügen ohne jegliche Rücksicht. Wenigstens sind wir so nett und stellen ein Schild vor dem Trempel auf, damit die Achse nicht gleich durchs Bodenblech kommt.

So richtig abgezockt wurde ich bisher nur in England, das lag aber wohl mehr daran, das ich mit holländischen Nummernschild in einem rechtsgeleckten Fahrzeug des Empires schottische gemeinheiten abgelassen habe. Das war wohl für den Lizzitreuen Polizeiimitator zuviel, noch dazu das meine Kinder ebenfalls schottisch fluchen konnten :D
Benutzeravatar
Amtsschimmel
Newcomer
Newcomer
Beiträge: 12
Registriert: Fr 08 Apr, 2005 09:25
Fahrzeug 1:

Beitrag von Amtsschimmel »

Bonjour.

§ 52 Abs. 7 der StVZO:

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


Das bedeutet zunächst, dass Du dein Fzg mit solchen Leuchten ausrüsten darfst.
Über die Benutzung der Leuchten könne die Meinungen durchaus auseinander gehen.
Zunächst will der Gesetzgeber verhindern, dass andere Fahrzeuge durch die Arbeitsscheinwerfer geblendet werden; diese Gefahr besteht üblicherweise nur auf öffentlichen Straßen. Ob dies in deinem Fall zutrifft, muss am Einzelfall abgewogen werden.
Ich würd’s darauf ankommen und den Richter entscheiden lassen.
Alternativ hast Du auch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung von § 52 Abs. 7 Satz 2 zu beantragen, in der genau Deine Verwendung der Leuchten genehmigt wird.

Gruß
Amtsschimmel
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
Antworten