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Verfasst: Fr 13 Mai, 2005 17:12
von jenzz
Hallo Greenbee, nimm doch ruhig mal die Webadresse von Proallrad in deine Signatur bzw. ins Profil. Ich zieh mir jetzt auch die Unterlagen, damit ich eintreten kann.
Verfasst: Fr 13 Mai, 2005 17:28
von jenzz
Wieso Unterlagen eigentlich, wenn ich das richtig verstanden habe reicht eine Mail mit ein paar Angaben?
Alles weitere gibt es auf
http://www.proallrad.com
Meine Mail ist jedenfalls raus.
Verfasst: Fr 13 Mai, 2005 17:39
von Gorli
Unterlagen für den Anwalt...
Verfasst: Fr 13 Mai, 2005 22:59
von Mudfred
Hallo,
Wir haben eben unseren KFZ-Steuerbescheid in Freiburg/Ba-Wü erhalten.
Nach Hubraum wurde unser NISSAN Pickup 3,0 ZDi versteuert ab 25.04.2005 statt 172,00 mit Euro 481,00
Der TÜV

hatte die AF-Schlüsselung rundweg verweigert (wir dachten immer, wenn ein KFZ ein Mehrzweckfahrzeug ist, dann ein Pickup, oder? Weit gefehlt!), den Pickup als PKW eingestuft und das Zulässige Gesamtgewicht von 3.000kg auf 2.570kg reduziert, obwohl im OriginalKFZbrief 3,0t eingetragen waren und das Fahrzeug serienmäßig mit verstärkter Federung, vestärkten Felgen und C-Reifen ausgestattet ist!

Verfasst: Sa 14 Mai, 2005 00:12
von Corvin_GER
Aehm... das darf der Tuev aber nicht so ohne weiteres machen. Dagegen wuerde ich vorgehen ! Wo gibts denn das, dass er einfach nach belieben ablasten darf, wenns original im BRIEF (!!!) steht!
Mfg
Dirk
Verfasst: Sa 14 Mai, 2005 09:55
von Gorli
@Mudfred
das ist NICHT zulässig !!!
ProAllrad oder eigener Anwalt und sofort Widerspruch gegen diese Umschlüsselung einlegen. Da an dem Fahrzeug keine technische Änderung durchgeführt wurde, DARF ES KEINE UMSCHLÜSSELUNG GEBEN !!!
Und nebenbei die Frage: ist der Pickup als LKW versteuert gewesen?
Verfasst: Mo 16 Mai, 2005 11:52
von DefenderChris
Hat eigentlich noch wer die Steuerhöhe eines TD5 Defenders als PKW, wenn er nicht als Kombi Kraftwagen eingestuft war parat?? Meiner ist auch erst nachträglich zum Kombi geworden und hatte vorher nicht 172, sondern einen höhere Steuer, die ich dann zurück bekommen habe. Die Neue Steuer wird doch wohl eingentlich nicht höher werden als diese damalige PKW Einstufung, oder?
Verfasst: Mo 16 Mai, 2005 12:05
von nitrox
genau, unter 500
Verfasst: Di 17 Mai, 2005 14:26
von Jens_Moers
Hi,
TD5 MJ `99-´02 -> € 681,-
TD5 ab MJ ´02 -> € 401,-
Bitte schön
So errechnet nach deb üblichen KFz-Steuerseiten im Netz.....
Grüße
Verfasst: Do 19 Mai, 2005 19:33
von Mudfred
Hallo again,
der TÜV meinte unseren Pickup ablasten zu dürfen, da der Originalbrief aus Thailand ist (wir haben das KFZ von dort mitgeracht als Umzugsgut!) und der TÜV den 3000kg-Eintragungen der thailändischen Behörden und der Stabilität des thailändischen Modells nicht traue.......es sei minderwertiger als das deutsche Model und das obwohl unser Pickup serienmässig mit verstärkten Federn, C-Reifen und verstärkten Felgen ausgestattet ist (das deutsche Modell wird erst hier damit nachgerüstet und darf dann ohne neue ABE mit 2860 kg eingetragen werden!)
Ausserdem verlangte der TÜV umfangreiche Sondergutachten zu: Höchstgeschwindigkeit, Bremsanlage, Emmissionen und Lärm. Dafür wollte man zusätzlich €8.000,00 Gebühren kassieren. Nach endlosen Diskussionen ging man gnädig auf €1.800,00 herunter. Statt wie beauftragt die Bremsen mit 3000kg zul. Gesamtgewicht zu testen, wie es im thailändischen KFZBrief (Übersetzung desselben in beglaubigter Ausführung lag dem TÜV vor!) steht, tat man dies ohne Rückfrage bei uns nur mit 2570kg.
Mudfred
