Arbeitsleuchten und Polizei

Defender, Discovery, Range Rover und Freelander
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Steffen
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Beitrag von Steffen »

[quote="Lanfeust"]@Steffen
3 km/h zu schnell sind 3 km/h zu schnelle egal wo.
------------------

in D ist das der Toleranzwert. Jedenfalls so ungefähr.
Bei 3 Km/ h kräht hier kein Hahn.
Ist aber auch egal, man muss sich halt an die Landessitten halten.
In Italien fahre ich auch schneller und es sagt kaum einer was.
Es geht ja auch nicht um Raserei, da sieht das hier auch anders aus.

Meine BMW Zeiten sind eh lange vorbei, also fahre ich auch ruhiger.

Gruss
Steffen
Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.
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Conan
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Beitrag von Conan »

@Amtsschimmel Danke
Lanfeust
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Beitrag von Lanfeust »

Jatzt aber mal die Grundlegende Frage aller Fragen überhaupt.

Mein Landy ist und bleibt auf holländischer Zulassung. Ich bin, wenn auch für längere Zeit nur ein Besucher hier in Deutschland.

Das ich entsprechend der "deutschen"STVO am Verkehr teilnehmen muss ist selbstklar.
Muss ich aber bauart bedingte Veränderungen, die in Holland vollkommen legal sind soweit demontieren, dass sie nach deutschem Recht entsprechen?

Ich suche immer noch nach der Rechtsgrundlage des Grundsituation, die das alles ausgelöst hatten.

Beispiel:
Muss jemand, der aus Land A wo das Bauteil X erlaubt ist kommt in Land B wo das Bauteil X nicht erlaubt ist dieses demontieren oder gelten dann auch in Land B die herkunftsbestimmungen aus Land A?

Lanfeust
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landman
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Beitrag von landman »

dort wo das fahrzeug zugelassen ist und so ausgestattet worden ist und dort den behördlichen segen hat, dort ist auch nach der rechtsgrundlage zu suchen!

früher durften ja auch franz. autos mit gelben licht auf deutschen straßen fahren und mußten die streuscheiben nicht bei der einreise ändern!
it`s not broken! it`s british!
http://www.waldschmidthaus.eu" onclick="window.open(this.href);return false;
[url=http://www.youtube.com/watch?v=9Vb5KO7BxLQ&mode=related&search=]Discovery the beginning[/url]
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Amtsschimmel
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Beitrag von Amtsschimmel »

Bonjour.
Dreh- und Angelpunkt Deiner Situation ist Dein Lebensmittelpunkt.
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge sind nach der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr
(IntKfzVO) zum vorübergehenden Verkehr im Inland (in Deinem Fall BRD) zugelassen, wenn sie im Ausland ordnungsgemäß nach dortigem Recht zugelassen sind und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr ab dem Tag des Grenzübertritts.
Es gelten grundsätzlich die Bau- und Betriebsvorschriften des Herkunftslandes; lediglich die §§ 32 (Abmessungen) und 34 (Gewichte) der deutschen StVZO sind hierzulande unabhängig von den Vorgaben des Herkunftslandes einzuhalten.
Wenn aber ein regelmäßiger Standort im Inland (BRD) begründet ist, gilt dies alles nicht! Dann muss das Fahrzeug nach deutschem Recht zugelassen werden! Ein regelmäßiger Standort ist dann hier begründet, wenn Du z.B. für die Dauer Deines Aufenthaltes in der BRD einen Wohnsitz begründet hast. Hast Du hier nur einen vorübergehenden Zweitwohnsitz begründet und ist Dein erster Wohnsitz weiterhin im Ausland, dann kommt es darauf an, wo Du dich überwiegend aufhälst und wo der Schwerpunkt der Lebensführung liegt (Lebensmittelpunkt). Die Prüfung dieser Frage ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der alle Kriterien eine Rolle spielen.

Gruß
Amtsschimmel
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
Lanfeust
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Beitrag von Lanfeust »

Lieber Amtsschimmel,

vielen Dank, dass Du es auf den Punkt gebracht hast.

Als holländischer Bürger (kurzform Oranje :D ) der für eine hölländische Firma eine Auftrag der EU im Rahmen des Gewässer und Hochwasserschutzes bearbeitet und ein in Holland legal ausgerüstetes Fahrzeug fährt bin ich im Grunde fein raus.

Ich danke allen für die Hilfe und werde Euch bestimmt treu bleiben.
Vielleicht klappt es ja auch diesmal bei der Weltmeisterschafft :lol:
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