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Verfasst: Mi 03 Aug, 2005 20:06
von Karsten
Klar ist das Sachbeschädigung 8) zumidest wenn mir einer so einen auf den Lack und nicht auf eine Scheibe kleben würde, dann aber ... ;)

Verfasst: Mi 03 Aug, 2005 20:23
von Steffen
[quote="Maulwurf"]durch Bürger legsalisierter öko-Terrorismus...[/quote-----------------

eigentlich sind wir hier in D wegen solcher Ideo... verschrien.
Der Schweizer ansich ist doch eigentlich loyal.
Na ja, vorläufig komme ich nicht in Richtung Zürich.
Hoffentlich werden ein paar überfahren beim aufkleben.

Gruss
Steffen

Verfasst: Mi 03 Aug, 2005 21:26
von Maulwurf
Kann man die nach Nationalitäten unterscheiden???

Verfasst: Mi 03 Aug, 2005 22:03
von Landybärin
Wenn sich so ein nettes kleines grünes Männchen an meinen Defender wagt.... Grrrrrrr
Dann kann er sich mal einen solch bösen Motor von gaaaanz nahe begucken...

Verfasst: Mi 03 Aug, 2005 22:06
von Maulwurf
au ja- nimm ihn als Versuchskaninchen für die Rasur mit dem frisch geschärften Kühlerventilatorpropeller- da kann er seine Aufkleber in Zukunft gleich auf Leukoplast drucken lassen!

Verfasst: Do 04 Aug, 2005 08:27
von Max
Ich würde dort anrufen und mich beschweren .... ich fordere mindestens ein "Ich saufe für 4" ... ich lass mich doch nicht von den Schwachmaten schmälern ..... :D

Verfasst: Do 04 Aug, 2005 13:22
von Strada
@Landybärin
Denk dran, es gibt noch die kleinen grünen Männchen in Uniform. :eek: :D

Verfasst: Do 04 Aug, 2005 20:51
von Landybärin
@Strada DIE kleinen grünen Männchen sind doch im Prinzip ganz okay. Die tun meinem kleinen 4x4 ja nix... Sollten besser mal die kleinen grünen Öks gut im Auge behalten, ehe die Sachbeschädigung machen....;-)

Auskunft StaPo Zürich

Verfasst: Mo 08 Aug, 2005 10:25
von frolic74
"Ihre Anfrage vom 3. August 2005 kann ich wie folgt beantworten:

wenn durch das Anbringen von Aufklebern die Frontscheibe eines Fahrzeuges sichtbehindernd beklebt wird, die Substanz verändert wird (z.B. Lackierung)ferner dadurch eine Minderung der Funktionsfähigkeit oder Ansehnlichkeit entsteht, ist eine Anzeige wegen Sachbeschädigung im Sinne von Art. 144 StGB (Strafgesetzbuch) gerechtfertigt.

Lässt sich ein Aufkleber ohne weiteres durch Abziehen von Hand wieder entfernen, liegt keine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches vor.

Sachbeschädigung wird auf Antrag mit Gefängnis oder mit Busse bestraft."

Also, dann sucht doch mal fleissig nach Kleberresten auf der Scheibe bzw. Lack! :D

Verfasst: Fr 12 Aug, 2005 16:29
von Maulwurf
warum macht Ihr es nicht umgekehrt? klebt Euch doch an Eure Autos di´ke Aufkleber der Grünen oder sonst. Öko-Organisationen- das macht deren Aktionen lächerlich und in den Augen der Öffentlichkeit äußerst unglaubwürdig. Der Nichtsahnende Passant denkt sich dann "komisch-selber fahren die doch auch so ne Kiste"...