Hat jemand 255er auf der Haube eingetragen?
Bei mir war das so: ERST mal im ORF nachlesen.
Da steht irgendwo, vor ein paar Jahren, Reserverad auf Motorhaube ist nur ein Gepäck und muß nicht eingetragen werden.
Mit dieser Info zum TÜV und geich eine Ansage von wegen Gepäck machen.
Natürlich freundlich.
Und TÜV trägt nur noch ein, Sicherheitshalber:"Reserverad auf Motorhaube"
Da steht irgendwo, vor ein paar Jahren, Reserverad auf Motorhaube ist nur ein Gepäck und muß nicht eingetragen werden.
Mit dieser Info zum TÜV und geich eine Ansage von wegen Gepäck machen.
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Und TÜV trägt nur noch ein, Sicherheitshalber:"Reserverad auf Motorhaube"
Jetz is do scho wieda ROST
- Karsten
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Nixe da! Seit 10 Jahren mit den gleichen Scharnieren. Haube sehr wohl allein zu öffnen, wenn man schlau ist und gummis als Auflagen verwendet.landman hat geschrieben:ausgeschlagene scharniere, haube nur zu zweit zu öffnen....zerkratztes blech etc. pipi.
Lack, naja, keine Kratzer, aber abgeschabt. Na und...?
Ach, eingetragen isser auch.
Signatur? Dat hebb wi nech...
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Hi Ubu,UbuRoy hat geschrieben:Nixe da! Seit 10 Jahren mit den gleichen Scharnieren. Haube sehr wohl allein zu öffnen, wenn man schlau ist und gummis als Auflagen verwendet.landman hat geschrieben:ausgeschlagene scharniere, haube nur zu zweit zu öffnen....zerkratztes blech etc. pipi.
Lack, naja, keine Kratzer, aber abgeschabt. Na und...?
Ach, eingetragen isser auch.
da du was von 10 Jahren schreibst ... gehe ich mal davon aus, dass du noch einen TDI hast. Der TDI hatte in der Motorhaube Versteifungen die beim TD5 fehlen. Scheinbar gab es dann bei den TD5 Hauben Probleme mit Rissen wenn ein Rädchen drauf liegt.
Die Scharniere selbst dürften nicht das Problem sein. Auf jeden Fall liegt die Haube beim TD5 mit anderen Scharnieren ruhiger.
Grüßle Bernd
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Moin Bernd,
Das war schon Mal ein Grund für die ablehnende Haltung des TÜV Nord gegenüber einer Eintragung eines Reserverades. Liegt aber schon lang zurück.
mein Reserveradhalter ist eine Eigenkonstruktion. Die Versteifung unterhalb der Haube ist mit dieser verklebt und vernietet, die Befestigungsbolzen sind abschraubbar! Ich kann also auch ohne RR fahren!
Auf Nachfrage beim TÜV gab's folgende Antwort:
Ja, können wir eintragen, ist aber eigentlich nicht notwendig.
Kurt
Das war mir bisher nicht bekannt, wohl aber die Tatsache, dass im Falle einer frontal einwirkenden negativen Beschleunigung sich die Haube mitsamt Rad von der Spritzwand verabschieden kann.Scheinbar gab es dann bei den TD5 Hauben Probleme mit Rissen wenn ein Rädchen drauf liegt.
Das war schon Mal ein Grund für die ablehnende Haltung des TÜV Nord gegenüber einer Eintragung eines Reserverades. Liegt aber schon lang zurück.
mein Reserveradhalter ist eine Eigenkonstruktion. Die Versteifung unterhalb der Haube ist mit dieser verklebt und vernietet, die Befestigungsbolzen sind abschraubbar! Ich kann also auch ohne RR fahren!
Auf Nachfrage beim TÜV gab's folgende Antwort:
Ja, können wir eintragen, ist aber eigentlich nicht notwendig.
Kurt
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steinbachlandy
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Hallo,
hilfreich ist da auch,wenn nicht nur eine Sitzschienenverlängerung, sondern auch eine Erhöhung drin hat. Sprich der Sitz muss auch vorne höher sein. Damit kann man dann den geforderten Bereich überblicken
und der Eintragung sollte nichts mehr im Wege stehen.
Meine Aluvierkantprofile unter den Originalsitzen werden übrigens demnächst frei, da ich auf andere Sitze umsteige. Bei Interesse PN genügt.
Gruß
André
hilfreich ist da auch,wenn nicht nur eine Sitzschienenverlängerung, sondern auch eine Erhöhung drin hat. Sprich der Sitz muss auch vorne höher sein. Damit kann man dann den geforderten Bereich überblicken
Meine Aluvierkantprofile unter den Originalsitzen werden übrigens demnächst frei, da ich auf andere Sitze umsteige. Bei Interesse PN genügt.
Gruß
André
