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Verfasst: Do 17 Mär, 2005 14:15
von Corvin_GER
z.B. finde ich gut... sende mir mal ne PN mit deiner handy-nr.... oder was haelst du von www.keine-hubraumstauer.de
?

Verfasst: Fr 18 Mär, 2005 08:24
von Corvin_GER
@All:

Also ich habe jetzt mal in Ruecksprache mit Karsten eine Domain eingerichtet:

www.gegen-hubraumsteuer.de


Diese wird automatisch auf die Standart-Seite der Petition geleitet!

Mfg.

Dirk

Verfasst: Fr 18 Mär, 2005 10:28
von Gorli
so, weiß nicht recht obs mit hierhin gehört, aber teilweise shcon...



hab heute mit "meinem" TÜVi geredet und gefragt, ob er mir nen 2 Sitzer einträgt. Seine Frage daraufhin: auch gleich LKW Umtragen?
Ich sag: "Wenns denn geht, warum nicht..."
er: " Nein, das dürfen wir nicht..."



So, und jetzt meine bescheidene Frage:

Welches Recht hat ein technischer Überwachungsverein (TÜV / DEKRA ) die Dokumentation und Abnahme einer Änderung der technischen Daten/Zustände am Fahrzeug zu verweigern????????

Meines Wissens keine, da sie ja zur Überprüfung auf Einhaltung der STvZO gezwungen sind. Dafür sind die da, das is deren verdammter Job.....



Jemand ne Idee???

Verfasst: Fr 18 Mär, 2005 10:30
von zorro
natürlich nicht, aber das ist ja genau der sich zuspitzende punkt. die bundesbehörden bestreiten diese weisung ausgegeben zu haben und jetzt stehen dekra und tüv ganz schön dumm da...das können die nicht lange aussitzen

Verfasst: Fr 18 Mär, 2005 10:41
von Gorli
Das tolle an der Sache ist, daß ich jetzt Glück habe, AF eingetragen zu haben :D

Wenn es stimmt, daß AF bei je Sitzplatz unter 136 kg Zuladung ist, und bei je Sitzplatz über 136 Kg Zuladung automatisch zum LKW umgeschlüsselt wird... ( das wäre nämlich genau mein Fall )

Na mal sehen, nächste Woche ruf ich mal meinen FA-Beamten an und der soll mir einen definitiven KFZ-Steuer-Bescheid zusenden. Jetzt sollten die ja langsam wissen wies geht... Und wenner rumzickt bekommt er gleich zu hören von wegen Widerspruch und Fahrzeugbesichtigung und so...

Verfasst: Fr 18 Mär, 2005 13:32
von Karsten
@Corvin_GER

Vielen Dank für Deine Unterstützung. Laß uns am WE wieder telefonieren.

Grüße Karsten

Verfasst: Fr 18 Mär, 2005 14:48
von greenbee
moin gorli,

das mit dem TÜV geht ja schon mal gar nicht. Wenn Du auf zwei Sitze reduzierst, dann muss er das eintragen. Ruf mich mal kurz an.

Gruß Stefan

Verfasst: Fr 18 Mär, 2005 14:49
von zorro
hey stefan...gut dich hier zu sehen
gruß holger

Verfasst: Fr 18 Mär, 2005 19:06
von philip
wenn ihr meine Unterschrift braucht bin ich dabei !!! :razz:

philip

neue Infos...

Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 15:22
von Gorli
Ausschnitt aus einer Anordnung...



Künftige Besteuerung ab 01.05.2005
Entsprechende Mehrzweckfahrzeuge - Aufbauart AF - mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t als Pkw zu besteuern (§ 8 Nr. 1 KraftStG).




Supi gelle...


und weiter ...



6. Umbaufälle
Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von „Pkw“ in „Lkw“ - unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht -kraftfahrzeugsteuerrechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:
-Die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001, 368; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003, 1045). Hierzu sind, soweit erforderlich, die hinteren Sitzplätze samt Befestigungseinrichtungen und Sicherheitsgurte dauerhaft zu entfernen.
-Zwischen Fahrgast- und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht sein. -Die rückwärtigen Seitenfenster müssen verblecht sein; die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z. B. durch Verschweißen) vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489 -. Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraum-Limousinen.



Die betteln geradezu, daß man sich einen dicken fetten AmiPickup holt...


Man man man nur Ärger mit der Regierung...
Also kann ich nun endgültig meine Karre zum LKW machen..

Und das beste, diesmal scheints wasserdicht zu sein, da sie das Steuergesetz angepaßt haben.

Mal sehen was Stefan dazu sagt, der müßte/könnte/soltle den text eventuell shcon kennen