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Arbeitsleuchten und Polizei

Verfasst: Sa 27 Aug, 2005 23:57
von Lanfeust
Hallo Zusammen,

ich brauche mal Eure Hilfe in Sachen deutsche STVO und Rechtsprechung.

Als Neuling in diesem Board und diesem Land, eigentlich Schottland aber in Holland aufgewachsen und jetzt nach Deutschland gekommen kenne ich mich mit so einigen Fragen noch nicht besonders aus.

Mein Problem bezieht sich auf einen Polizisten, der Holländer grundsätzlich für Drogenschmuggler bzw. süchtig hält und seine Art der Auffassung über Recht und Ordnung.

Mein Landy, 110 SW Bj. 2002 hat einen Dachträgersystem mit Hardcover Zelt. Am Rahmen des Trägers sind seitlich rechts und links sowie hinten und vorne je zwei Arbeitsscheinwerfer von Hella montiert und bis auf die vorderen so eingestellte, das sie den unmittelbaren Grund um meine Landy ausleuchtet. Die vorderen sind auf Feldausleuchtung justiert. Alle sind so geschalten, das sie seitenweise einzeln geschaltet werden können.
Ursprünglich wurden sie von mir genutzt um nachts Kanäle und Prile in Holland bei drohendem Hochwasser zu kontrollieren. Die hinteren dann nur zur Ausleuchtung für Arbeitsplatz vor Ort z.B. Schleuse usw.

Besagter Polizist stört sich seit ich in Deutschland bin an meinem Auto, seien es die Sandbleche, die nicht zugelassen sind (Landy noch immer auf Holland zugelassen) noch die Leiter zum Dachbox. Natürlich wird jedes Mal eine alcoholtest gemacht und eine Drogenscreening, bin ja aus Holland also naturstoned.

Jetzt hat er versucht den Wagen zu beschlagnahmen und somit sicherzustellen wegen die Scheinwerfer, weil ich trotz Wald und Flurgenehmigung am Fluss gefahren bin als nicht auf der Straße und entsprechende Arbeitsleuchten bei Schrittgeschwindigkeit (mit Untersetzung im Standgas) vorne und linke Seite an hatte. Also so wie viel Bauern auf dem Traktor bei Feldarbeit auch.

Das ist doch eigentlich erlaubt, oder?

Begründung ist wegen Fahren mit Arbeitsleuchten und der dadurch entstandenen Gefährdung dritter (Eulen, Rehe usw) und als weitere Grund die Montage. Weil sie unter dem Rahmen hervorstehen, aber nicht weiter als die Spiegel bzw Ersatzrad.

Habe ich da was falsch gemacht?

Danke

Lanfeust

Verfasst: So 28 Aug, 2005 11:14
von wolfgang_tirol
:?: interessante frage, würde mich auch interessieren! :lol:

lg
wolfgang

Verfasst: So 28 Aug, 2005 11:27
von Landybärin
Hmm, interessante Frage. Des Pudels Kern ist also: Darf der Arbeitsscheinwerfer nur benutzt werden, wenn das Auto steht?

TÜV oder Polizei - nicht grade das sture Exemplar, dass dir das Leben schwer macht - sollten dir da wohl die fundiertestet Auskunft geben könnnen. Aber vielleicht hat hier im Forum auch wer Ahnung von der Sache....

Verfasst: So 28 Aug, 2005 11:58
von Ambymexx
Schaut mal bei diesem Link
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

Der entscheidende Satz:

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Verfasst: So 28 Aug, 2005 13:00
von Lanfeust
Das heißt also, da es für die Ausführung meiner Tätigkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit gehört den Zustand der Wasserkanäle zu prüfen es erlaubt ist.

Schon mal eine gute Nachricht.

Ich denke es ist auch mittlerweile Sinnvoll eine offizielle Beschwerde gegen den Herren einzureichen.

Danke Euch schon mal

Lanfeust

Verfasst: So 28 Aug, 2005 13:13
von Conan
Halte uns auf dem Laufenden :wink:

Verfasst: So 28 Aug, 2005 13:56
von Landybärin
Nächstesmal wenn der nervt frag einfach mal nach dem Namen seines Vorgesetzten und lass dir dessen Nummer geben. Nicht alle Polizisten sind so wie das Exemplar, dass du erwischt hast. Und sie sind ans geltende Recht gebunden....

Re: Arbeitsleuchten und Polizei

Verfasst: So 28 Aug, 2005 17:27
von Steffen
Mein Problem bezieht sich auf einen Polizisten, der Holländer grundsätzlich für Drogenschmuggler bzw. süchtig hält und seine Art der Auffassung über Recht und Ordnung.
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Ja ist halt ein Beamter, sieh es locker.
Ich würde Ihn mal fragen, warum er sich nicht wundert, das Du ohne Wohnwagen rumfährst.

Wir müssen halt auch als Deutsche in Holland damit leben, permanent verkehrstechnisch überwacht zu werden.

Ansonsten ist die Frage schon interessant, versuche doch mal dieses Problem über Deinen Arbeitgeber klären zu lassen, wenn Du das beruflich machst.
Papier wirkt in Deutschland Wunder.

Gruss
Steffen

Verfasst: So 28 Aug, 2005 19:32
von -OTTO-
Habe ich da was falsch gemacht?
Ja Du kommst aus "LEIDEN".
Anscheinend will der Cop wissen wie hoch deine "Leidensfähigkeit ist. :D

Frag ihn doch einfach mal was er so morgens gefrühstückt hat! :lol:


greets

-OTTO-

Verfasst: So 28 Aug, 2005 20:34
von maerku
salü zusammen,

unglaublich die geschichte. wenn ich also zu euch nach deutschland will,
muss ich alle meine arbeitsscheinwerfer abbauen. 2 vorne raus, links und rechts einen hinten raus 2. mensch das kanns nicht sein oder?

ich rücke als freizeitbeschäftigung holz mit meinem landy, nutze ihn als feuerwehrzugfahrzeug bei übungen.

nein, nein, sperrt den amtsschimmel ein und gebt ihm heu. :) :)

beste grüsse

maerku