Arbeitsleuchten und Polizei
Verfasst: Sa 27 Aug, 2005 23:57
Hallo Zusammen,
ich brauche mal Eure Hilfe in Sachen deutsche STVO und Rechtsprechung.
Als Neuling in diesem Board und diesem Land, eigentlich Schottland aber in Holland aufgewachsen und jetzt nach Deutschland gekommen kenne ich mich mit so einigen Fragen noch nicht besonders aus.
Mein Problem bezieht sich auf einen Polizisten, der Holländer grundsätzlich für Drogenschmuggler bzw. süchtig hält und seine Art der Auffassung über Recht und Ordnung.
Mein Landy, 110 SW Bj. 2002 hat einen Dachträgersystem mit Hardcover Zelt. Am Rahmen des Trägers sind seitlich rechts und links sowie hinten und vorne je zwei Arbeitsscheinwerfer von Hella montiert und bis auf die vorderen so eingestellte, das sie den unmittelbaren Grund um meine Landy ausleuchtet. Die vorderen sind auf Feldausleuchtung justiert. Alle sind so geschalten, das sie seitenweise einzeln geschaltet werden können.
Ursprünglich wurden sie von mir genutzt um nachts Kanäle und Prile in Holland bei drohendem Hochwasser zu kontrollieren. Die hinteren dann nur zur Ausleuchtung für Arbeitsplatz vor Ort z.B. Schleuse usw.
Besagter Polizist stört sich seit ich in Deutschland bin an meinem Auto, seien es die Sandbleche, die nicht zugelassen sind (Landy noch immer auf Holland zugelassen) noch die Leiter zum Dachbox. Natürlich wird jedes Mal eine alcoholtest gemacht und eine Drogenscreening, bin ja aus Holland also naturstoned.
Jetzt hat er versucht den Wagen zu beschlagnahmen und somit sicherzustellen wegen die Scheinwerfer, weil ich trotz Wald und Flurgenehmigung am Fluss gefahren bin als nicht auf der Straße und entsprechende Arbeitsleuchten bei Schrittgeschwindigkeit (mit Untersetzung im Standgas) vorne und linke Seite an hatte. Also so wie viel Bauern auf dem Traktor bei Feldarbeit auch.
Das ist doch eigentlich erlaubt, oder?
Begründung ist wegen Fahren mit Arbeitsleuchten und der dadurch entstandenen Gefährdung dritter (Eulen, Rehe usw) und als weitere Grund die Montage. Weil sie unter dem Rahmen hervorstehen, aber nicht weiter als die Spiegel bzw Ersatzrad.
Habe ich da was falsch gemacht?
Danke
Lanfeust
ich brauche mal Eure Hilfe in Sachen deutsche STVO und Rechtsprechung.
Als Neuling in diesem Board und diesem Land, eigentlich Schottland aber in Holland aufgewachsen und jetzt nach Deutschland gekommen kenne ich mich mit so einigen Fragen noch nicht besonders aus.
Mein Problem bezieht sich auf einen Polizisten, der Holländer grundsätzlich für Drogenschmuggler bzw. süchtig hält und seine Art der Auffassung über Recht und Ordnung.
Mein Landy, 110 SW Bj. 2002 hat einen Dachträgersystem mit Hardcover Zelt. Am Rahmen des Trägers sind seitlich rechts und links sowie hinten und vorne je zwei Arbeitsscheinwerfer von Hella montiert und bis auf die vorderen so eingestellte, das sie den unmittelbaren Grund um meine Landy ausleuchtet. Die vorderen sind auf Feldausleuchtung justiert. Alle sind so geschalten, das sie seitenweise einzeln geschaltet werden können.
Ursprünglich wurden sie von mir genutzt um nachts Kanäle und Prile in Holland bei drohendem Hochwasser zu kontrollieren. Die hinteren dann nur zur Ausleuchtung für Arbeitsplatz vor Ort z.B. Schleuse usw.
Besagter Polizist stört sich seit ich in Deutschland bin an meinem Auto, seien es die Sandbleche, die nicht zugelassen sind (Landy noch immer auf Holland zugelassen) noch die Leiter zum Dachbox. Natürlich wird jedes Mal eine alcoholtest gemacht und eine Drogenscreening, bin ja aus Holland also naturstoned.
Jetzt hat er versucht den Wagen zu beschlagnahmen und somit sicherzustellen wegen die Scheinwerfer, weil ich trotz Wald und Flurgenehmigung am Fluss gefahren bin als nicht auf der Straße und entsprechende Arbeitsleuchten bei Schrittgeschwindigkeit (mit Untersetzung im Standgas) vorne und linke Seite an hatte. Also so wie viel Bauern auf dem Traktor bei Feldarbeit auch.
Das ist doch eigentlich erlaubt, oder?
Begründung ist wegen Fahren mit Arbeitsleuchten und der dadurch entstandenen Gefährdung dritter (Eulen, Rehe usw) und als weitere Grund die Montage. Weil sie unter dem Rahmen hervorstehen, aber nicht weiter als die Spiegel bzw Ersatzrad.
Habe ich da was falsch gemacht?
Danke
Lanfeust