KFZ Steuer Diskussion
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Offroad Ranger
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habe meinen gerade erhalten - finanzamt regensburg -
172euro......wg womo >2,8t
mal schauen ob irgendwann nochwas nachkommt.......
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gruß
Tom
Wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach...
- Bergegurt und Schäkel - wir kennen keinen Ekel
PATROL GR Y61 long mit 3,0TDI geschenkt gesucht - ich will so ne kiste...
Tom
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- Landybärin
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Also ich bin am Suchen wegen einer Liste zur Steuer-Einstufung. Ist diese hier noch aktuell, auch wenn da was steht von wegen Steuer ab 1.1. 05??
http://www.matrix-katalysator.de/Grundl ... tanga.html
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Bärbel
Aber niemals nie Automatik... ;-) [img]http://forum.off-road-forum.de//images/smiles/teddy.gif[/img]
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Moin moin,
als kurz zum Thema Kosten:
die 75,- Euro die unser RA für den Einspruch pauschal in Rechnung stellt sind fix, d. h. es kommt NICHTS hinzu. Wem das zu teuer ist, der kann ja mal zu seinem „Hausanwalt“ gehen und diesen beauftragen, da kommt dann locker ein Mehrfaches der 75,- Euro auf die Rechnung.
Von den 25,- Euro werden nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch z. B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten etc. gedeckt.
Das einzige was kostenmäßig passieren kann ist, dass ich den Beitrag in 06 um 5 bis 10 Euro heraufsetzen muss, was davon abhängig ist, wie viel Klagen letztendlich über die Vereinskasse beifinanziert werden müssen. Es gilt einfach der Gemeinschaftsgedanke in der Finanzierung der Musterprozesse.
Und stellt Euch das Ganze mal nicht so einfach vor, denn es ist nicht damit getan, mal eben einen Zweizeiler an FA zu schicken und gut ist. Wir führen reichlich Diskussionen mit FA; OFD, Ministerien bis hin zum Bundesrat.
Der ganze „Spaß“ hat bislang übrigens ca. 30000 Euro gekostet – nur um einmal eine Kostenvorstellung abzugeben.
In diesem Sinne
Gruß Stefan
www.proallrad.com
als kurz zum Thema Kosten:
die 75,- Euro die unser RA für den Einspruch pauschal in Rechnung stellt sind fix, d. h. es kommt NICHTS hinzu. Wem das zu teuer ist, der kann ja mal zu seinem „Hausanwalt“ gehen und diesen beauftragen, da kommt dann locker ein Mehrfaches der 75,- Euro auf die Rechnung.
Von den 25,- Euro werden nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch z. B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten etc. gedeckt.
Das einzige was kostenmäßig passieren kann ist, dass ich den Beitrag in 06 um 5 bis 10 Euro heraufsetzen muss, was davon abhängig ist, wie viel Klagen letztendlich über die Vereinskasse beifinanziert werden müssen. Es gilt einfach der Gemeinschaftsgedanke in der Finanzierung der Musterprozesse.
Und stellt Euch das Ganze mal nicht so einfach vor, denn es ist nicht damit getan, mal eben einen Zweizeiler an FA zu schicken und gut ist. Wir führen reichlich Diskussionen mit FA; OFD, Ministerien bis hin zum Bundesrat.
Der ganze „Spaß“ hat bislang übrigens ca. 30000 Euro gekostet – nur um einmal eine Kostenvorstellung abzugeben.
In diesem Sinne
Gruß Stefan
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- Landybärin
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Hat es diesmal Sachsen nicht erwischt ??
Hallo Freunde,
da die Tage wieder kürzer werden und es schon wesentlich zeitiger dunkel wird, melde ich mich seit langem wieder mal und bitte die lange Pause zu entschuldigen. Ich hatte aber bis dato keinen Grund, mich in Eure Diskussion einzumischen, da ich laut aktuellem Steuerbescheid vom 01.02.2005 jährlich weiterhin 173,00 EUR für meinen Guten bezahle. Da ich wirklich nicht im Bilde bin und keine Lust habe, alle vorhergehenden Artikel zu lesen, bitte ich Euch, mich aufzuklären, ob jemand schon einen geänderten Steuerbescheid bekommen hat und wie dies begründet wurde. Ich weiss wirklich nicht, ob das Land Sachsen diese Sache eigenständig geblockt hat, oder ob ich da bloss durchgerutscht bin beim Finanzamt. Hoffentlich wecke ich jetzt nicht schlafende Hunde
schöne Grüsse
Heiko
da die Tage wieder kürzer werden und es schon wesentlich zeitiger dunkel wird, melde ich mich seit langem wieder mal und bitte die lange Pause zu entschuldigen. Ich hatte aber bis dato keinen Grund, mich in Eure Diskussion einzumischen, da ich laut aktuellem Steuerbescheid vom 01.02.2005 jährlich weiterhin 173,00 EUR für meinen Guten bezahle. Da ich wirklich nicht im Bilde bin und keine Lust habe, alle vorhergehenden Artikel zu lesen, bitte ich Euch, mich aufzuklären, ob jemand schon einen geänderten Steuerbescheid bekommen hat und wie dies begründet wurde. Ich weiss wirklich nicht, ob das Land Sachsen diese Sache eigenständig geblockt hat, oder ob ich da bloss durchgerutscht bin beim Finanzamt. Hoffentlich wecke ich jetzt nicht schlafende Hunde
schöne Grüsse
Heiko
Grüße
Heiko
Heiko
Hi Greenbee,greenbee hat geschrieben:Moin moin,
als kurz zum Thema Kosten:
die 75,- Euro die unser RA für den Einspruch pauschal in Rechnung stellt sind fix, d. h. es kommt NICHTS hinzu. Wem das zu teuer ist, der kann ja mal zu seinem „Hausanwalt“ gehen und diesen beauftragen, da kommt dann locker ein Mehrfaches der 75,- Euro auf die Rechnung.
Von den 25,- Euro werden nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch z. B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten etc. gedeckt.
Das einzige was kostenmäßig passieren kann ist, dass ich den Beitrag in 06 um 5 bis 10 Euro heraufsetzen muss, was davon abhängig ist, wie viel Klagen letztendlich über die Vereinskasse beifinanziert werden müssen. Es gilt einfach der Gemeinschaftsgedanke in der Finanzierung der Musterprozesse.
Und stellt Euch das Ganze mal nicht so einfach vor, denn es ist nicht damit getan, mal eben einen Zweizeiler an FA zu schicken und gut ist. Wir führen reichlich Diskussionen mit FA; OFD, Ministerien bis hin zum Bundesrat.
Der ganze „Spaß“ hat bislang übrigens ca. 30000 Euro gekostet – nur um einmal eine Kostenvorstellung abzugeben.
In diesem Sinne![]()
Gruß Stefan
www.proallrad.com
erstmal vorweg .... KLASSE DAS DU DICH IN DIESER SACHE SO ENGAGIERST !!!! RESPEKT ... wenn es in diesem unserem Lande mehrere Menschen geben würde die den Arsch hochkriegen, würde vieles garantiert besser laufen ...
wenn ich die PROallrad Idee richtig verstanden habe geht es um mehrere Dinge gleichzeitig die anscheinend in einen Topf geworfen werden:
1. Es wird für jedes Mitglied ein inhaltlich individueller Brief und kein Standardbrief für das FA erstellt? Die Kosten sind dann mit Zahlung der 75 Euro abgegolten. Grundlage der Berechnung für diese Leistung des Anwalts ist dann nicht wie sonst üblich der Streitwert, sondern es wird dann eine Pauschale vereinbart.
Wird der Einspruch vom FA negativ beschieden, weil die Sammelklage keinen Erfolg, hatte muss man zahlen und zwar ab 01.05.2005 ... richtig? Legt man überhaupt keinen Einspruch ein wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig und es könnte sein, das auch bei erfolgreicher Klage ein Diffrenzbetrag zwischen dem 01.05.2005 und dem Tag des Urteils zustande kommt auf den das FA einen Rechtsanspruch hat und diesen einfordern könnte. Der Einspruch schützt vor diesem Fall ... richtig?
Nach Aufsetzen und Übermittlung des Einspruches an das FA durch den Anwalt endet seine Tätigkeit für den Einzelnen, da sowohl das FA als auch der Anwalt auf den Ausgang der Sammelklage warten müssen um beurteilen zu können ob der Einspruch gerechtfertigt ist ... richtig?
2. Die von Proallrad geführte Sammelklage (Musterprozess) und auch die Verwaltung der Aktion wird über die 25 Euro Mitgliedsbeitrag finanziert ... richtig?
GREENBEE:.... was davon abhängig ist, wie viel Klagen letztendlich über die Vereinskasse beifinanziert werden müssen...
meinst du damit die Klage gegen den TÜV und die DEKRA (M1-AF) und den evtl. Regressanspruch des Einzelnen an die beiden Organisationen ... Sind die Anwaltskosten für jedes Mitglied damit abgegolten oder muss jeder dann für die Durchsetzung seiner Interessen seperate Anwaltskosten tragen ??
LG
Wonderdog
... irgendwann fängt jeder an ...
- Landybärin
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Ich habe heute meinen neuen Steuerbescheid bekommen. Nun meine Frage.
Wie lief das denn bei denen, die über Pro Allrad Einspruch eingelegt haben, habt ihr danach noch was vom Finanzamt gehört?
Mein Vater hatte es über Anwalt gemacht und dann kam ein Schreiben zurück, die Erhöhung hätte volle Gültigkeit und er solle doch seinen Einspruch mit beiliegendem Vordruck zurückziehen.
Kaaaaarsten!!!! Du hast doch da Erfahrung.....
Wie lief das denn bei denen, die über Pro Allrad Einspruch eingelegt haben, habt ihr danach noch was vom Finanzamt gehört?
Mein Vater hatte es über Anwalt gemacht und dann kam ein Schreiben zurück, die Erhöhung hätte volle Gültigkeit und er solle doch seinen Einspruch mit beiliegendem Vordruck zurückziehen.
Kaaaaarsten!!!! Du hast doch da Erfahrung.....
Bärbel
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