KFZ Steuer Diskussion
- Corvin_GER
- 3-Schnitzel-Dirk

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- Corvin_GER
- 3-Schnitzel-Dirk

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@All:
Also ich habe jetzt mal in Ruecksprache mit Karsten eine Domain eingerichtet:
www.gegen-hubraumsteuer.de
Diese wird automatisch auf die Standart-Seite der Petition geleitet!
Mfg.
Dirk
Also ich habe jetzt mal in Ruecksprache mit Karsten eine Domain eingerichtet:
www.gegen-hubraumsteuer.de
Diese wird automatisch auf die Standart-Seite der Petition geleitet!
Mfg.
Dirk
... versuchs mal mit Gemuetlichkeit....
1) Fleisch
2) Fleisch
3) Fleisch ....
1) Fleisch
2) Fleisch
3) Fleisch ....
so, weiß nicht recht obs mit hierhin gehört, aber teilweise shcon...
hab heute mit "meinem" TÜVi geredet und gefragt, ob er mir nen 2 Sitzer einträgt. Seine Frage daraufhin: auch gleich LKW Umtragen?
Ich sag: "Wenns denn geht, warum nicht..."
er: " Nein, das dürfen wir nicht..."
So, und jetzt meine bescheidene Frage:
Welches Recht hat ein technischer Überwachungsverein (TÜV / DEKRA ) die Dokumentation und Abnahme einer Änderung der technischen Daten/Zustände am Fahrzeug zu verweigern????????
Meines Wissens keine, da sie ja zur Überprüfung auf Einhaltung der STvZO gezwungen sind. Dafür sind die da, das is deren verdammter Job.....
Jemand ne Idee???
hab heute mit "meinem" TÜVi geredet und gefragt, ob er mir nen 2 Sitzer einträgt. Seine Frage daraufhin: auch gleich LKW Umtragen?
Ich sag: "Wenns denn geht, warum nicht..."
er: " Nein, das dürfen wir nicht..."
So, und jetzt meine bescheidene Frage:
Welches Recht hat ein technischer Überwachungsverein (TÜV / DEKRA ) die Dokumentation und Abnahme einer Änderung der technischen Daten/Zustände am Fahrzeug zu verweigern????????
Meines Wissens keine, da sie ja zur Überprüfung auf Einhaltung der STvZO gezwungen sind. Dafür sind die da, das is deren verdammter Job.....
Jemand ne Idee???
Das tolle an der Sache ist, daß ich jetzt Glück habe, AF eingetragen zu haben
Wenn es stimmt, daß AF bei je Sitzplatz unter 136 kg Zuladung ist, und bei je Sitzplatz über 136 Kg Zuladung automatisch zum LKW umgeschlüsselt wird... ( das wäre nämlich genau mein Fall )
Na mal sehen, nächste Woche ruf ich mal meinen FA-Beamten an und der soll mir einen definitiven KFZ-Steuer-Bescheid zusenden. Jetzt sollten die ja langsam wissen wies geht... Und wenner rumzickt bekommt er gleich zu hören von wegen Widerspruch und Fahrzeugbesichtigung und so...
Wenn es stimmt, daß AF bei je Sitzplatz unter 136 kg Zuladung ist, und bei je Sitzplatz über 136 Kg Zuladung automatisch zum LKW umgeschlüsselt wird... ( das wäre nämlich genau mein Fall )
Na mal sehen, nächste Woche ruf ich mal meinen FA-Beamten an und der soll mir einen definitiven KFZ-Steuer-Bescheid zusenden. Jetzt sollten die ja langsam wissen wies geht... Und wenner rumzickt bekommt er gleich zu hören von wegen Widerspruch und Fahrzeugbesichtigung und so...
- Karsten
- Luftgekühlt

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@Corvin_GER
Vielen Dank für Deine Unterstützung. Laß uns am WE wieder telefonieren.
Grüße Karsten
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Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.
Johann Wolfgang von Goethe
Wenn es ganz still wird, beginnen die Dinge zu sprechen.
Ernst Jünger
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4x4-Reisen Allradreisen www.facebook.com/allradreisen
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Steyr-Daimler-Puch Wiki: https://sdp.off-road-forum.de
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neue Infos...
Ausschnitt aus einer Anordnung...
Künftige Besteuerung ab 01.05.2005
Entsprechende Mehrzweckfahrzeuge - Aufbauart AF - mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t als Pkw zu besteuern (§ 8 Nr. 1 KraftStG).
Supi gelle...
und weiter ...
6. Umbaufälle
Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von „Pkw“ in „Lkw“ - unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht -kraftfahrzeugsteuerrechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:
-Die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001, 368; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003, 1045). Hierzu sind, soweit erforderlich, die hinteren Sitzplätze samt Befestigungseinrichtungen und Sicherheitsgurte dauerhaft zu entfernen.
-Zwischen Fahrgast- und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht sein. -Die rückwärtigen Seitenfenster müssen verblecht sein; die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z. B. durch Verschweißen) vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489 -. Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraum-Limousinen.
Die betteln geradezu, daß man sich einen dicken fetten AmiPickup holt...
Man man man nur Ärger mit der Regierung...
Also kann ich nun endgültig meine Karre zum LKW machen..
Und das beste, diesmal scheints wasserdicht zu sein, da sie das Steuergesetz angepaßt haben.
Mal sehen was Stefan dazu sagt, der müßte/könnte/soltle den text eventuell shcon kennen
Künftige Besteuerung ab 01.05.2005
Entsprechende Mehrzweckfahrzeuge - Aufbauart AF - mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t als Pkw zu besteuern (§ 8 Nr. 1 KraftStG).
Supi gelle...
und weiter ...
6. Umbaufälle
Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von „Pkw“ in „Lkw“ - unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht -kraftfahrzeugsteuerrechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:
-Die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001, 368; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003, 1045). Hierzu sind, soweit erforderlich, die hinteren Sitzplätze samt Befestigungseinrichtungen und Sicherheitsgurte dauerhaft zu entfernen.
-Zwischen Fahrgast- und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht sein. -Die rückwärtigen Seitenfenster müssen verblecht sein; die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z. B. durch Verschweißen) vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489 -. Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraum-Limousinen.
Die betteln geradezu, daß man sich einen dicken fetten AmiPickup holt...
Man man man nur Ärger mit der Regierung...
Also kann ich nun endgültig meine Karre zum LKW machen..
Und das beste, diesmal scheints wasserdicht zu sein, da sie das Steuergesetz angepaßt haben.
Mal sehen was Stefan dazu sagt, der müßte/könnte/soltle den text eventuell shcon kennen

