Defender Umzug von UK -> D: Zulassung?

Defender, Discovery, Range Rover und Freelander
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JL
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Defender Umzug von UK -> D: Zulassung?

Beitrag von JL »

Nach unserem Umzug von der Insel zurück nach Deutschland möchten wir auch hier nicht auf unseren rechtsgelenkten und z.Zt. in UK registrierten 110er verzichten:

Hat jemand Erfahrungen/Hinweise was deutsche Zulassungsbehörden in einem solchen Fall so erwarten, bzw. wie man diesen Anforderungen schnell und unkompliziert Rechnung tragen kann?
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Karsten
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Beitrag von Karsten »

War er schon einmal in D zugelassen?
Prinzipiell so:
Als Umzugsgut deklarieren (wichtig!)
beim KBA mit der Fahrgestellnummer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
damit zum TÜV und Brief ausstellen lassen
dann zulassen

Grüßle Karsten
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JL
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Beitrag von JL »

Danke Karsten,
der war noch nie in D zugelassen, steht aber schon mehrere Wochen mit gelbem Kennzeichen vor der deutschen Haustüre, macht sich eigentlich ganz gut, nur eben nicht auf längere Sicht.

Was meinst Du mit "als Umzugsgut deklarieren"? Hat das nicht einen steuerlichen (VAT/MwSt) Hintergrund; im Rahmen eines möglichen Imports?
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Karsten
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Beitrag von Karsten »

erstens das und zweitens falls sie Ärger wegen der Schadstoffklasse machen, denn er erhält ja EZ in Deutschland 2006 oder 2007 und die Zulassungsbestimmungen wird er wohl nicht erfüllen.
Bei Umzugsgut ist der jeweilige Staat verpflichtet, daß Fahrzeug zuzulassen ;)
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Beitrag von Karsten »

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JL
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Beitrag von JL »

klingt gut, good stuff,
Vielen Dank Karsten.
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Karsten
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Beitrag von Karsten »

Kein Thema, dafür gibts Foren 8)
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Steffen
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Beitrag von Steffen »

Karsten hat geschrieben:erstens das und zweitens falls sie Ärger wegen der Schadstoffklasse machen, denn er erhält ja EZ in Deutschland 2006 oder 2007 und die Zulassungsbestimmungen wird er wohl nicht erfüllen.
Bei Umzugsgut ist der jeweilige Staat verpflichtet, daß Fahrzeug zuzulassen ;)
Mehr oder weniger ist jeder Staat dazu verpflichtet, das sagt die EU.
Aber zahlen musst Du trotzdem und das lang und schmutzig.. Sehe ich jetzt bei mir. Klar läuft der Disco als Umzugsgut, aber NoVA wird in A ersteinmal fällig. Das wird in D nicht anders sein. EU Recht und Länderrecht sind nachwievor zwei Paar Schuhe.

Gruss aus Vorarlberg

Steffen
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JL
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Beitrag von JL »

Hi Steffen,
hab´da eine Verständnislückeals: Kannst Du mich mal bitte kurz aufklären was ich mir unter "NoVA" vorstellen kann?
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Karsten
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Beitrag von Karsten »

NoVA ist die Normverbrauchsabgabe ... sowas wie eine Zulassungssteuer. Bleibt Dir in Deutschland erspart 8)
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