Defender Umzug von UK -> D: Zulassung?
Defender Umzug von UK -> D: Zulassung?
Nach unserem Umzug von der Insel zurück nach Deutschland möchten wir auch hier nicht auf unseren rechtsgelenkten und z.Zt. in UK registrierten 110er verzichten:
Hat jemand Erfahrungen/Hinweise was deutsche Zulassungsbehörden in einem solchen Fall so erwarten, bzw. wie man diesen Anforderungen schnell und unkompliziert Rechnung tragen kann?
Hat jemand Erfahrungen/Hinweise was deutsche Zulassungsbehörden in einem solchen Fall so erwarten, bzw. wie man diesen Anforderungen schnell und unkompliziert Rechnung tragen kann?
Defender: To Infinity and beyond....
- Karsten
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War er schon einmal in D zugelassen?
Prinzipiell so:
Als Umzugsgut deklarieren (wichtig!)
beim KBA mit der Fahrgestellnummer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
damit zum TÜV und Brief ausstellen lassen
dann zulassen
Grüßle Karsten
Prinzipiell so:
Als Umzugsgut deklarieren (wichtig!)
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Grüßle Karsten
Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.
Johann Wolfgang von Goethe
Wenn es ganz still wird, beginnen die Dinge zu sprechen.
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Danke Karsten,
der war noch nie in D zugelassen, steht aber schon mehrere Wochen mit gelbem Kennzeichen vor der deutschen Haustüre, macht sich eigentlich ganz gut, nur eben nicht auf längere Sicht.
Was meinst Du mit "als Umzugsgut deklarieren"? Hat das nicht einen steuerlichen (VAT/MwSt) Hintergrund; im Rahmen eines möglichen Imports?
der war noch nie in D zugelassen, steht aber schon mehrere Wochen mit gelbem Kennzeichen vor der deutschen Haustüre, macht sich eigentlich ganz gut, nur eben nicht auf längere Sicht.
Was meinst Du mit "als Umzugsgut deklarieren"? Hat das nicht einen steuerlichen (VAT/MwSt) Hintergrund; im Rahmen eines möglichen Imports?
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- Karsten
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erstens das und zweitens falls sie Ärger wegen der Schadstoffklasse machen, denn er erhält ja EZ in Deutschland 2006 oder 2007 und die Zulassungsbestimmungen wird er wohl nicht erfüllen.
Bei Umzugsgut ist der jeweilige Staat verpflichtet, daß Fahrzeug zuzulassen
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Kein Thema, dafür gibts Foren 
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Mehr oder weniger ist jeder Staat dazu verpflichtet, das sagt die EU.Karsten hat geschrieben:erstens das und zweitens falls sie Ärger wegen der Schadstoffklasse machen, denn er erhält ja EZ in Deutschland 2006 oder 2007 und die Zulassungsbestimmungen wird er wohl nicht erfüllen.
Bei Umzugsgut ist der jeweilige Staat verpflichtet, daß Fahrzeug zuzulassen
Aber zahlen musst Du trotzdem und das lang und schmutzig.. Sehe ich jetzt bei mir. Klar läuft der Disco als Umzugsgut, aber NoVA wird in A ersteinmal fällig. Das wird in D nicht anders sein. EU Recht und Länderrecht sind nachwievor zwei Paar Schuhe.
Gruss aus Vorarlberg
Steffen
Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.
- Karsten
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NoVA ist die Normverbrauchsabgabe ... sowas wie eine Zulassungssteuer. Bleibt Dir in Deutschland erspart 
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